Leistungen

Fördermittel

Wir stellen Ihnen Ihren Förderantrag für  

Neubau, Kauf oder Sanierung! 

Haben Sie schon Ihren Heizkostenzuschuss gefunden? 

„Das Wissen wird immer mehr, und Verstand und Vernunft bleiben immer dieselben.“ 
Johann Wolfgang von Goethe 

  

Eine Übersicht finden Sie hier, eine kurze Zusammenfassung weiter unten.  

Wir rechnen Ihren hydraulischen Abgleich 

Seit 1. August 2016 fordert die KfW einen hydraulischen Abgleich spätestens mit Verwendungsnachweis für die von Ihnen eingesetzten Fördermittel (Neubau, Sanierung oder Heizungserneuerung). 

  

Wir erstellen Ihnen diesen, nach den Regeln des jeweiligen Merkblattes der KfW (bzw. des VDZ).

  

Übrigens die KfW fördert den hier entstehenden Aufwand sowie gleichzeitig einen eventuellen 

Austausch Ihrer alten Heizungspumpe mit einem 30 %igen  Zuschuß bis 25.000 Euro netto/ je Standort.  

Das Förderprogramm soll Hausbesitzer, Wohnungswirtschaft und Kommunen (Liegenschaftsverwalter) motivieren die riesigen Potentiale einer Systemoptimierung zu nutzen. 

  

Wir erstellen Ihnen einen Wärmebrücke FundamentGleichwertigkeitsnachweis!!! 

Die Bewertung von Wärmebrücken ist ein entscheidender Einflussfaktor im Rahmen des Effizienzhausnachweises und bei Beantragung von KfW-Fördermitteln. 

TIPP: Eine Wärmebrückensimulation erzeugt zunächst Aufwand und Kosten, aber reduziert nachweislich Baukosten und beugt Feuchteschäden vor! Ihr finanzieller Vorteil entsteht durch bessere KfW – Fördermöglichkeiten! Fragen Sie uns! 

Für die Berücksichtigung der Wärmeverluste durch Wärmebrücken lässt die EnEV drei Varianten zu: 

  1. Die Wärmebrückenberücksichtigung kann ohne konkreten Nachweis mit einem Pauschalzuschlag von 0,1 W/m² K erfolgen. Das entschpricht etwa 10 % aller Wärmeverluste duch die Gebäudehülle und verhindert oft das Erreichen von Effizienzhausstandards. 
  1. Der Pauschalzuschlag kann auf 0,05 W/m² K halbiert werden, sobald im Rahmen eines Gleichwertigkeitsnachweises die Umsetzung des Beiblatts 2 der DIN 4108 bestätigt wird. Diese Leistung erbringen wir seit 4 Jahren für Fördermittelnehmer und Architekten. 
  1. Als Alternative zu den Pauschalzuschlägen kann die Berücksichtigung der vorhandenen Wärmebrücken auch individuell über eine detaillierte Berechnung und Simulation erfolgen. Auch diese Leistung können wir für Sie mit viel Erfahrung erbringen. 

Die 3. Methode ist sehr konplex lohnt sich aber immer! Fragen Sie uns rechtzeitigWärmebrücken mit mehr als zwei Wärmeströmen

Beispiel der Komplexität: 
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Die KfW bietet neben den Vorgaben der EnEV zwei weitere Methoden des Wärmebrückennachweises für den KfW Effizienzhausnachweis an: 

  1. Bei Sanierungsvorhaben kann im Rahmen eines erweiterten Gleichwertigkeitsnachweises durch die Kombination einer pauschalen und detaillierten Wärmebrückenbewertung ein Zuschlag zwischen 0,1 und 0,05 W/(m² K) erreicht werden. 
  1. Mit Hilfe eines standardisierten KfW-Wärmebrückenkurzverfahrens kann bei Wohngebäuden und gleichzeitiger Einhaltung von geometrischen und konstruktiven Vorgaben ein pauschaler Wärmebrückenzuschlag von 0,035 W/(m² K) und niedriger erreicht werden, ohne diesen detailliert nachweisen zu müssen. 

Wir beraten Sie im Rahmen Ihrer Förderantragstellung ausführlich und stellen Ihnen nachvollziehbar Kosten und Nutzen gegenüber.

Bauen, Wohnen, Energie sparen, Erneuerbare Energien 

Durch die Verschärfung der Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden ab 2016 (in der EnEV 2014) wurden die Programme der KfW auf die geänderten Werte umgestellt. Den Nutzen, die Rahmenbedingungen und Anforderungen der einzelnen Förderniveaus in den jeweiligen Programmen der KfW erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Sollten Sie bereits informiert sein, erstellen wir Ihnen unkompliziert Ihren Förderantrag. Unsere Mitarbeiter sind bei der KfW gelistet und zugelassen. Wir bilden auch Energieeffizienzexperten aus bzw. weiter. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an.  

  • Neubau: über KfW – Programm 153 “Energieeffizient Bauen – Kredit” 

              –> KfW-Effizienzhaus oder entsprechende Eigentumswohnung 

              –> bis zu 100.000 € je Wohnung 

              –> Tilgungszuschuss bis zu 15.000 € (abhängig vom erreichten KfW-Standard) 

              –> kombinierbar mit KfW-Programm 431: Zuschuss Baubegleitung 

           

  • Sanierung: über KfW – Programme 151 und 152 “Energieeffizient Sanieren – Kredit” 

             –> KfW-Effizienzhaus  
             –> Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete   

             –> 100.000 € für KfW-Effizienzhaus oder 50.000 € für Einzelmaßnahmen 

             –> Tilgungszuschuss bis zu 27.500 € (abhängig vom erreichten KfW-Standard) 

             –> kombinierbar mit KfW-Programm 430: Zuschuss für Privatpersonen 
 
      

Zuschuss zur Heizungserneuerung: über KfW – Programm 430 “Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss” 

             –> Heizungserneuerung in Verbindung mit einer Optimierung des Gesamtsystems 

                  (steigert das Einsparpotential von 12 auf 20 – 30 %) (“Heizungspaket”) 

             –> Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten (maximal 7.500 € Zuschuss 

                  je Wohneinheit)  

             –> für Privatpersonen und priv. Eigentumsgemeinschaften 

             –> kombinierbar mit anderen Fördermitteln   

  • Zuschuss zum Einbau einer Lüftungsanlage: über KfW – Programm 430 “Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss” 

           –> Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in Verbindung mit 

                  mindestens einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle („Lüftungspaket“) 
             –> Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten (maximal 7.500 € Zuschuss 

                  je Wohneinheit)  

             –> für Privatpersonen und priv. Eigentumsgemeinschaften 

             –> kombinierbar mit anderen Fördermitteln   

  • Zuschuss zus Sanierung: über KfW – Programm 430 “Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss” 

              –> KfW-Effizienzhaus 
              –> Einzelmaßnahmen 

              –> Zuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten (maximal 30.000 € 

                   Zuschuss je Wohneinheit) bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 

              –> Zuschuss von bis zu 10 % der förderfähigen Kosten (maximal 5.000 € 

                   Zuschuss je Wohneinheit) bei Einzelmaßnahmen 

              –> für Privatpersonen und priv. Eigentumsgemeinschaften 

              –> kombinierbar mit anderen Fördermitteln    
 
            

  • Beraterzuschuss: über KfW – Programm 431 “Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung” 

             –> Qualifizierte Baubegleitung    

             –> 50 %-Zuschuss (bis max. 4.000 €) 

             –> nur in Kombination mit KfW-Programmen: 151, 430 und153 

  • Heizung mit erneuerbaren Energien: KfW – Programm 167 “Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit” 

             –> Umstellung der Heizungsanlage auf Erneuerbare Energien  

             –> bis zu 50.000 € je Wohneinheit 

  • Strom aus Sonnenenergie erzeugen und speichern: KfW – Programm 275 “Erneuerbare Energien – Speicher” 

             –> Die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage (max. 30 kWp) in Verbindung 

                 mit einem stationären Batteriespeichersystem. 

             –> Stationäres Batteriespeichersystem (Anzahl beschränkt auf ein 

                 System), das nachträglich zu einer nach dem 31.12.2012 in Betrieb 

                 genommenen Photovoltaik-Anlage installiert wird und mindestens 

                 5 Jahre zweckentsprechend betrieben wird 

             –> gilt für Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Antragsteller sowie 

                 Freiberufler und Landwirt 

             –> Förderung besteht aus zinsgünstigem Kredit und Tilgungszuschuss 

Zusätzlich zu den KfW-Anträgen erhalten Sie bei uns auch die Bestätigung nach Durchführung, den sogenannten Verwendungsnachweis. Hier wird für die KfW-Bank nachgewiesen, dass die beantragte energetische Qualität erreicht wurde. Sprechen Sie uns hierzu an! 

Effiziente Heizungsmodernisierung

Nicht nur Energie, sondern auch Geld sparen! 
 
Immobilienbesitzer, die den Energieverbrauch senken, schonen die Umwelt und sparen durch den Einsatz wirtschaftlicher Technik auch Geld. 
 
Was ist mit den Nebenkosten? 
 
Der Energieausweis gibt Aufschluss über den Energieverbrauch bzw. -bedarf einer Immobilie. Die darin enthaltenen Modernisierungsmaßnahmen tragen erheblich zur Energie- und damit Nebenkostensenkung bei. 
 
Energiekosten senken und gleichzeitig Komfort und Behaglichkeit? 
 
In einem hydraulisch abgeglichenen Heizungssystem mit einer optimal dimensionierten und geregelten Wärmeübergabe kann die Raumtemperatur gesenkt und können Temperaturschwankungen minimiert werden. Die daraus resultierende Energiekostenersparnis beträgt bis zu 20 %. Für den Nutzer erhöhen sich gleichzeitig Komfort und Behaglichkeit durch eine schnelle und gleichmässige Verteilung der Wärme im Raum. 
 
Gestaltungsfreiheit möglich und Nutzeranpassung wichtig? 
 
Moderne Wärmeübergabe verbindet gestalterische Akzente mit Designheizkörpern, eine Fußbodenheizung bietet Freiheit ohne räumliche Einschränkungen. Auch Nutzergewohnheiten sollten bei der Auswahl der Modernisierungsmaßnahme beachtet werden, z.B. längere Abwesenheit. 
 
Wie sehen die ersten Schritte der Modernisierung aus? 
 
Optimierung der Heizungsanlage durch einen hydraulischen Abgleich, Einbau von voreinstellbaren Thermostatventilen oder einer zeitgesteuerten Einzelraumregelung, Überprüfung der Anpassung der Wärmeübergabe, regelmäßige Wartung für einen optimalen Anlagenbetrieb. 
 
Welche Energieträger werden zukünftig genutzt? 
 
Mit einer Warmwasserheizung ist man für die Zukunft gut gerüstet. Mit ihr lässt sich Wärme speichern, gleichmässig verteilen und regeln; alternative Energieträger (Biogas, Bioöl, Holzpellets) und erneuerbare Energien (Solarenergie, Wärmepumpe) sind optimal kombinierbar. 

Energieberatung

Was bedeutet Energieeffizienz? 

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Energieeffizienz = gewünschter Nutzen mit möglichst wenig Energieeinsatz 

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Ökonomisch betrachtet sind betriebliche Prozesse auf Dauer langfristig nur dann erfolgreich, wenn jeder nutzlose Verbrauch an Betriebsstoffen vermieden wird. Das gilt besonders für Energie, die sich im Zeitverlauf der wirkenden Leistung ergibt. 
 
Mit der EG-Richtlinie 2002/91/EG kam der Begriff Energieeffizienz in den deutschen Sprachraum. Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit dem Energie-Einspargesetz (EnEG) und der Energie-Einsparverordnung (EnEV).  Nach §20 EnEV soll die Verbesserung der energetischen Eigenschaften zu mehr Energieeffizienz führen. Dabei ist der summierte Energiebedarf das Maß für die Energieeffizienz. An Hand der Vornorm (DIN V 18599 – Energetische Bewertung von Gebäuden) kann die Energieeffizienz bestimmt und in einem Energieausweis dokumentiert werden. 
 
Die EG-Richtlinie 2006/32/EG (2006) gibt nun die Richtziele für Europa vor. Sie bereitet den Markt für mehr Energie-Dienstleistungen und fördert neue Energieeffizienz-Maßnahmen bei Endverbrauchern. 

Energieberatung mit Hilfe der M-VENA 

Sie brauchen Unterstützung bei folgenden Fragen: 

  • Sind umgangreiche Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll? 
  • Welche Gebäudeteile sollen verändert werden? 
  • Welche Fördermöglichkeiten der KfW können genutzt werden? 

Immer wenn es notwendig wird, die energetische Effizienz eines Gebäudes in seiner Gesamtheit auf den Prüfstand zu stellen, ist eine qualifizierte Gebäude-Energieberatung der richtige Weg. Leider gibt es wie überall große Unterschiede in der Beratung. Daher empfehlen wir sich direkt an uns zu wenden, wir empfehlen Ihnen einen spezialisierten Berater für Ihr Anliegen. Gern prüfen wir auch Ihren Bericht oder Energieausweis. Rufen Sie uns einfach an!  

Gebäude-Energieberatung 

Im Rahmen der Gebäude-Energieberatung werden folgende Punkte untersucht: 
 
Reduzierung der Wärmeverluste = Ursachenanalyse 

  • zusätzliche Dämmung                                                                                          (Dachdämmung, Wanddämmung, Kellerboden, Kehlbalkenlage) 
  • Verbesserung von Fenstern oder Fensterglas                                                             (Fenster, Türen, Dachfenster) 
  • Leckageortung und Verbesserung der Luftdichtigkeit                                              Blower Door Messung oder Infrarot Thermografie 

Optimierung der Anlagenverluste = Ursachenanalyse oder Neuplanung 

  • Anlagenmonitoring (Langzeitmessung) oder hydraulischer Abgleich              (Bestandsheizungsanlagen, Wärmeverteilung und Wärmeübergabe, auch von Wärmepumpen, Solar, Biomasse, BHKW, Brennwerttechnik) 
  • Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung                                              (Wärmepumpen, Solar, Biomasse, BHKW, Brennwerttechnik) 
  • Optimierung der Warmwasserbereitung                                                        (Kombibetrieb, solare Warmwasserbereitung, Wärmepumpe) 

KfW-Modernisierungs- und Förderprogramme 

Oftmals ist eine Gebäude-Energieberatung oder der Nachweis der energetischen Quallität eines Gebäudes vom Fördermittelgeber vorgeschrieben.  
 
Spezielle Darlehens- oder Zuschussprogramme der KfW zur Modernisierung von Gebäuden werden nur ausgereicht, wenn im Rahmen einer Energieberatung die Einhaltung oder Unterschreitung der in der EnEV vorgeschriebenen Grenzwerte für Energieverluste über die Gebäudehülle (Transmissionswärmeverluste) und der primärenergetische Gesamtenergiebedarf  nachgewiesen wird.  
 
Häufig werden die Grenzwerte kanpp verfehlt und Fördersummen eingekürzt oder schlechtere Zinsätze bei Darlehen ausgegeben.  
 
Wir beraten Sie gern welche Grenzwerte oder Dämmstärken einzuhalten sind. 

Energieeffizienz im Nichtwohnungsbau 

Während sich in der EnEV 2002/2004 die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden im Wesentlichen auf den Energieverbrauch für die Beheizung beschränkten, ermöglicht die EnEV 2009 eine umfassendere energetische Beurteilung von Gebäuden, vor allem im Nichtwohnungsbaubereich.  

Damit steht ein wichtiges Instrument zur Verfügung, um Gebäude im Bestand qualifiziert und nach einem einheitlichen Berechnungsverfahren beurteilen und anstehende Sanierungsmaßnahmen an Hand ihrer Effizienz wirtschaftlich einschätzen zu können. 

Auch Neubauten sollten vor der Entscheidung für eine Ausführung mit Hilfe der in der EnEV für die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden vorgeschriebenen DIN V 18599 berechnet werden. So kann der Investor die Auswirkungen seiner Entscheidungen auf künftige Betriebskosten prüfen lassen. Verschiedenste Wandaufbauten oder Anlagenkombinationen lassen sich so gegenüberstellen. 

Die Berechnungsverfahren nach DIN V 18599 (über 1000 Seiten Norm) erfordern detaillierte Daten und die Zusammenarbeit von Architekten und TGA – Planern. Die komplexe Arbeit der Ingenieure und Architekten können wir professionell unterstützen oder händeln.  

Im Gebäudebestand wird es eine Herausforderung, die erforderlichen Informationen lückenlos zu beschaffen und aufzubereiten. Eventuell vorhandene Informationsdefizite können durch vereinfachte Verfahren nach EnEV begrenzt geschlossen werden, z.B. vereinfachtes Aufmaß, Pauschalwerte für Wärmedurchgangskoeffizienten, Erfahrungswerte für Bau- und Anlagenteile vergleichbarer Altersklassen. 

Häufig sind aufwendige Aufmaßarbeiten durchzuführen, wenn keine Planungs- oder Revisionsunterlagen vorhanden sind. Planen Sie bitte hier entsprechenden Mehraufwand ein. Dieser macht sich aber in der Zukunft schnell durch präziser planbare Modernisierungen und Verwendung bei Ausschreibungen bezahlt. 

DIN V 18599 – Energetische Bewertung von Gebäuden

Inhalt 

Die 10 Teile der DIN V 18599 beschreiben die Berechnungsverfahren, um folgende Werte zu ermitteln: den Primärenergieverbrauch und die CO2-Emissionen sowie den erforderlichen Referenzwert für die Beurteilung. 
 
Basis für die Erarbeitung des allgemeinen Bilanzablaufes bilden Ansätze bereits bestehender Energiebilanzverfahren (z.B. DIN V 4108-6, DIN V 4701-10, DIN V 4701-12, DIN EN 832, E DIN EN ISO 13790 u.a.). 
 
Die Bilanzierung folgt dem Schema: von der Nutzenergie über die Endenergie bis hin zur Primärenergie. Um den Endenergiebedarf zu bestimmen, werden die technischen Verluste zum ermittelten Nutzenergiebedarf  addiert. Wichtige Eingabegrößen für die Gesamtbilanz sind die in den Teilen 2 bis 9 der DIN V 18599 ermittelten Nutzenergien, Hilfsenergien, technischen Verluste und regenerative Energien. 
 
Gegenüber der bisher bekannten Energiebilanzierung anderer Verfahren wird der Endenergiebedarf brennwertbezogen und nicht heizwertbezogen ausgegeben. 
 
Neu ist die Aufteilung eines Gebäudes in Zonen.Das ist notwendig, um den bei Nichtwohngebäuden hohen Einfluss der unterschiedlichen Nutzung (DIN V 18599-10) auf den Energiebedarf zu berücksichtigen.  
 
Eine Zone ist durch einheitliche Nutzungsrand-Bedingungen und diegleiche Art der Konditionierung aller in ihr enthaltenen Räume gekennzeichnet. Der Nutzenergiebedarf für Heizung, Kühlung, Be- und Entlüftung, Beleuchtung, Trinkwarmwasserversorgung und Befeuchtung ist für jede Zone getrennt zu bestimmen.  
 
Zusätzlich zur Nutzung und Art der Konditionierung gibt es nochweitere Kriterien, nach denen Räume nicht in einer gemeinsamen Energiebilanz abgebildet werden können. Diese “zusätzlichen Zonenteilungskriterien” betreffen vor allem gekühlte Räume
 
Die Zonierung erfolgt nach dem Ausschlussprinzip mit dem Ziel, möglichst homogene Gebäudebereiche zusammenzufassen und anschließend zu bilanzieren. Die Summe des Energiebedarfes aller Zonen ergibt den Energiebedarf des Gebäudes. 

  

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Wichtiges rund um den Energieausweis 

Wozu dient er? 

Ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland wird für Heizung und Warmwasseraufbereitung verwendet. Trotz dieses enormen Anteils an den Betriebskosten ist der konkrete Energieverbrauch für viele eine unbekannte Größe. 
 
Mietspiegel bieten eine erste Orientierung vor einer Neuanmietung oder Vermietung. Die Nebenkosten wurden in der Vergangenheit allerdings selten erfragt. Hier soll der Energieausweis Abhilfe schaffen, objektive Informationen bereitstellen und  Vergleichsmaßstäbe setzen. Er soll Mieter und Vermieter über den Energieverbrauch von Wohnungen, Büros, Werkhallen etc. aufklären, Einsparpotentiale aufzeigen und zu Investitionen anregen.  
 
Der Nutzen für Mieter bei Ausweisung des Energieverbrauchs: deutschlandweit genormte Vergleichswerte! 

Wann wird er notwendig? 

Für Neubauten ist der Energieausweis mit Inkrafttreten der EnEV 2007 seit 1. Oktober 2007 zur Pflicht geworden. 
 
Die Einführung für Bestandsgebäude wurde schrittweise umgesetzt: 

  • ab 01.07.2008 für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 
  • ab 01.01.2009 für Wohngebäude nach Baujahr 1965 
  • ab 01.07.2009 für Nichtwohngebäude 

Bis zum 30.09.2007 ausgestellte Energiebedarfsausweise nach EnEV 2002 und EnEV 2004 sowie bestimmte freiwillige Energiepässe im Bestand gemäß EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude gelten 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. 
 
Der Energieausweis entfällt bei kleineren Gebäuden mit einer Nutzfläche unter 50 m² und bei Baudenkmälern unter bestimmten Voraussetzungen. 

Welche Arten gibt es? 

Grundsätzlich unterscheidet man verbrauchs- und bedarfsorientierte Energieausweise und nach Nutzung als Wohngebäude oder Nichtwohngebäude. Die Art der Nutzung ist entscheidend bei der Auswahl des Ausstellungsberechtigten. 
 
Bei Vorlage des Ausweises bei Eigentümer- oder Mieterwechsel kann nach einem vereinfachten Verfahren vorgegangen werden: Der Eigentümer stellt die benötigten Gebäudedaten auf und lässt sie von dem Aussteller des Ausweises auf Plausibilität prüfen.  
 
Wichtig! 
Jeder auszustellende Energieausweis muss Modernisierungsempfehlungen enthalten. Ist das nicht möglich, muss darauf hingewiesen werden. 

Was kostet er? 

Die Kosten für einen Energieausweis sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, sie werden zwischen Aussteller und Auftraggeber frei verhandelt. Sie sind abhängig von: 

  • Notwendigkeit einer Ortsbegehung 
  • Umfang der Datenaufnahme 
  • Art des Ausweises 
  • Größe und Zustand des Gebäudes 
  • Komplexität der Anlagentechnik 

Ermittelt der Auftraggeber wichtige Daten selbst und überreicht vorhandene Bauunterlagen, können die Kosten reduziert werden. Eine Ortsbegehung durch den Aussteller ist allerdings unverzichtbar. 
 
Der Bearfsausweis ist teurer, da das Gebäude detaillierter erfasst und deutlich mehr Daten aufgenommen und berechnet werden müssen. 
 
Für Nichtwohngebäude sind wesentlich komplexere Erfassungen notwendig, so dass die Kosten generell höher ausfallen als bei Wohngebäuden. 

Wer darf ihn ausstellen? 

Die Erstellung von Energieausweisen muss durch “qualifizierte und/oder zugelassene Fachleute in unabhängiger Weise” erfolgen.  
 
Für bestehende Gebäude gelten nach EnEV § 21 folgende Bestimmungen: 
 
Grundvoraussetzung 

  • Absolventen von Universitäten und Fachhochschulen in den Fachrichtungen  Architektur, Bau, Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Maschinenbau, E-Technik 
  • Innenarchitekten 
  • Eintragungsberechtigte in Handwerkerrolle und Meister der zulassungsfreien Handwerke 
  • Techniker 
  • Berechtigte nach Landesrecht  

Zusatzqualifikation für Wohngebäude 

  • Ausbildungsschwerpunkt energiesparendes Bauen während des Studiums oder 2 Jahre Berufserfahrung (Bau, TGA) 
  • Fortbildung im Bereich energiesparendes Bauen 
  • öffentlich bestellter Sachverständiger im Bereich energiesparendes Bauen 

Auch Personen, die nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder bautechnische Nachweise unterzeichnen dürfen, sind zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude berechtigt. 

Juristische Aspekte 

Der Energieausweis ist ein Informationspapier für den potenziellen Käufer oder Mieter einer Immobilie und kann auf Verlangen in Kopie ausgehändigt werden. Ansprüche auf der Basis eines Energieausweises, z.B. auf Modernisierung, können nicht abgeleitet werden.  
 
Bestandsmieter haben keinen Anspruch auf den Energieausweis. 
 
Die Kosten des Energieausweises dürfen nicht als Teil der Betriebskosten an Mieter weitergegeben werden. 

Wie sieht er aus? 

Der Energieausweis beinhaltet Aussagen zu: 

-  Nutzung 
-  Gebäudegröße 
-  Art der Energieversorgung und 
-  den Energieverbräuchen. 

 
Auf einer Band-Tacho-Skala markiert ein Pfeil, wo das Gebäude auf Grund  seines Energiebedarfs bzw. -verbrauchs eingestuft ist.  
 
https://m-vena.de/files/energieausweis_149.jpg 

  

Audits

Energieaudits nach DIN EN 16247-1 

Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits bis 05.12.2015 belegen einschlägige Studien und unsere bisher durchgeführten Audits: In beinahe jedem Unternehmen lassen sich Einspar-Potentiale von bis zu 30% erzielen. 

Wer ist betroffen? 

Alle Nicht-KMU (mehr als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz über 50 Mio bzw. Bilanzsumme über 43 Mio) und Unternehmen mit mehr als 25% kommunaler Anteile (unabhängig von deren Rechtsform und Gewinnerzielungsabsichten). 

Antwort auf die Fragen zur Einordnung Ihres Unternehmens/Kommune können Sie unter 0381 – 200 00 02 oder info(at)m-vena.de erhalten.

Luft in Kindergärten 

Zusammenhang zwischen Raumlufthygiene und Heizkosten 

Diese Broschüre richtet sich sowohl an Eltern, Erzieher/Innen und Techniker/Innen als auch an die Verwaltung von öffentlichen und privaten Einrichtungen für die Kinderbetreuung. Die in diesem Heft dargestellten Ergebnisse einer Studie bilden die durchschnittlichen Zustände der Raumluftqualität in den untersuchten Kitas ab und geben eine Handlungsempfehlung. Die erläuterten Zusammenhänge sollen zu einem energiebewussterem und gleichzeitig gesundheitsförderndem Umgang mit dem Thema Lüftung motivieren. 
 

EnEV leicht erklärt 

Welche Maßnahmen sind sinnvoll? 

Zur Simulation klicken Sie bitte hier auf das Banner 

Mit Energieliefer-Contracting öffentliche Haushalte entlasten 

https://m-vena.de/files/Contracting_363.jpgAb 2012 müssen öffentliche Gebäude nach Sanierung anteilig mit erneuerbaren Energien heizen. 

  

Büro-, Verwaltungs- und öffentliche Gebäude 

Betriebskostenoptimierung und Energiemanagement 

Steigende Energiekosten und der absehbare Klimawandel zwingen zum Handeln. In der Verantwortung sind wir alle. Nur weil in Mecklenburg-Vorpommern mehr Energie erzeugt als verbraucht wird und der Anteil erneuerbarer Energien (Windkraft) sehr hoch ist, haben wir keinen Grund uns zurückzulehnen. Weitere Aktivitäten sind angebracht. 
 
Ein erster Schritt zur Energieoptimierung in den Kommunen des Landes kann eine Initialberatung der M-VENA sein. Ziel dieser Beratung ist es, die Erarbeitung von Energiekonzepten und Energieeinsparplanungen durch die zuständigen Ressorts oder auch durch externe Ingenieurbüros zielgerichtet vorzubereiten.  
 
Hierdurch kann die Bindung eigener Kapazitäten während der Konzepterstellung minimiert und der Rückhalt bei der Verwaltungsspitze vergrößert werden. Beides sind nach unseren Erfahrungen wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Energiekonzept. Im Idealfall entwickelt sich hieraus der Aufbau eines kommunalen Energiemanagements, welches die weiteren Schritte konsequent und kontinuierlich vorantreibt. 
 
Unsere persönliche Beratung durch einen Ingenieur der Energie-Agentur soll vor diesem Hintergrund bisherige Aktivitäten ergänzen und eine ganzheitliche Sichtweise zum Standard machen. Fachplanungen durch einen Ihnen bekannten Planer können optimiert oder ein Angebot eines Anlagenbauers verbesserte werden. 
Unser Ziel ist vielmehr, interessierte Kommunen an ein Kommunales Energiemanagement heranzuführen und beim Aufbau der Organisation und des Controlling zu unterstützen.  
 
Betrachtungsgegenstände werden bei unserer Untersuchung oder Beratung sein: 
 
■ Energiepreise und Lastmanagement 
■ Gebäudedämmung 
■ Wärmeerzeugung 
■ Warmwasserbereitung 
■ Beleuchtung 
■ Lüftungsverhalten und Lüftungsanlagen 
■ Gebäudeautomation 
■ Nutzerverhalten 
■ Berufliche Weiterbildung 
■ EnergieSchule NRW 
■ Energieprojekte in Kindergärten 
■ Regenerative Energien 
■ Contracting 
■ Fuhrparkmanagement 
 
Wie gut ist die Gesamtenergieeffizienz von Büro-, Verwaltungs- oder öffentlichen Gebäuden, die in der Planungsphase oft als „innovativ“, „ökologisch“ oder intelligent“ bezeichnet werden, im realen Nutzungsalltag wirklich? Nicht jedes mit innovativen Konzepten oder neuen Technologien ausgestattete Gebäude hat zufriedene Nutzer oder Betreiber.  
 
Viele Gebäude bleiben im realen Betrieb weit hinter ihren Energieeffizienz-Potenzialen zurück und entwickeln höhere Betriebskosten als nötig. Wissen dies die Eigentümer? Kennen Architekten und Ingenieure die Performance Ihrer Gebäude in der Praxis oder wird der Einsatz erneuerbarer Energien eher genutzt um die Planungsaufgabe in eine höhere Honorarzone zu treiben?  
 
Mit unserer energetischen Planungs- oder Betriebsoptimierung werden typische Büro- und Verwaltungsgebäude analysiert und ihre Performance mit überwiegend gering-investiven Maßnahmen verbessert. Die Optimierung erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und fokussiert auf die Energiekosten, den Nutzungskomfort und ein effektives Gebäudemanagement. 
 
Wir sind ständig an Fallstudien oder auch empirischen Untersuchungen zur Betriebsperformance interessiert und freuen uns auf Ihre Anfrage. Nur so können effektivere Werkzeuge zur energieoptimierten Betriebsführung entwickelt und verbreitet werden. 

Folgende Unternehmen vertrauten bisher unserer Expertise:

Die Erfolge aus der zurückliegende Auditphase sprechen für sich:

Weiterbildung

Die M-VENA ist für vielfältige Weiterbildungen akkreditiert. 

So können wir folgende Experten aus-, fort- oder weiterbilden: 

  • Energieeffizienz-Experten (zur Listung bei der DENA für Wohn-  und Nichtwohngebäude) 
  • Energieauditoren (zur Erfüllung der Auditverpflichtung aus dem Energiedienstleistungsgesetz) 
  • Energiemanagementbeauftragte (nach DIN EN ISO 50001) 
  • Klimaschutzbeauftragte (nach Kommunalrichtlinie) 
  • Quartiersmanager (nach KfW 432) 
  • Die Teilnehmer profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen (seit 2005) und vielfältigen Tools oder Vorlagen, welche die praktische Arbeit erleichtern! 

Alle Kursteilnehmer erhalten ein Zertifikat bzw. eine individuelle Listungsnummer bei den Bundesbehörden zur schnelleren Eintragung. 

Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an. Wir senden Ihnen unser Fortbildungsprogramm zu. 

Anfragen an hallaschk@m-vena.de oder per Telefon unter: 0381-200 0002 

  

Energieauditoren  

Wir bilden in einem 2-tägigen Seminar Energieauditoren nach der DIN EN 16247-1 aus. Seit 10 Jahren führen wir Audits nach dieser Norm in Industrie, Gewerbe, Stadtwerken, Krankenhäusern und Kommunen durch. Dieses gebündelte Wissen und unsere Erfahrungen geben wir Ihnen gern weiter. 

Warum? 

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) fordert seit 2015 die Durchführung von Energieaudits bei “Nicht-KMU”. Das erste Mal sollte bis zum 05. Dezember 2015 ein Audit den Energieeinsatz verpflichteter Unternehmen bewerten und Energieeinsparmaßnahmen kaufmännisch abbilden. 

Verpflichtet sind alle Unternehmen, welche keine KMU im Sinne der EU-Verordnung sind. Achtung! Kommunale Unternehmen mit mehr als 25% kommunalen Anteilen sind keine KMU und verpflichtet! 

Die M-VENA bietet solche Audits natürlich auch als Dienstleistung an (Anfragen an hallaschk(at)m-vena.de). 

Wir wollen in praxisbezogenen Weiterbildungen Unternehmen, welche Auditdienstleistungen ihren Tochterunternehmen anbieten möchten (z.B. Banken, Handel, Stadtwerke usw.) aber auch freien Beratern oder Klimaschutzbeauftragten, welche ihre kommunalen Betriebe oder Wohnungs- und Wasserwirtschaft selbst auditieren möchten, unser Wissen vermitteln und zeitsparende Instrumente und Tools an die Hand geben. 

Bei Interesse melden Sie sich Bitte in unserem Büro. Wir führen auch Unternhmensinterne Kurse durch. Oder wenden Sie per Mail an: info@m-vena.de.

  

Ausbildung zum Energieeffizienz-Experten nach DENARegelheft und Kriterienkatalog zur Eintragung in KfW-Expertenliste.

Wir führen auf Nachfrage (und sonst einmal jährlich) Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen für KfW-Experten (nicht BAFA-Vorortberatung) für Wohn- und Nichtwohngebäude mit Unterrichtseinheiten (UE) entsprechend DENA-Weiterbildungskatalog zur Listung in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der DENA (KfW-Förderprogramme) durch. 

Bitte setzen Sie sich bei Fragen hierzu mit Herrn Hallaschk unter hallaschk@m-vena.de in Verbindung.